AML/KYC-Richtlinie

BEFLA AML/CFT-RICHTLINIE

Bei dieser AML/KYC-Richtlinie von Befla handelt es sich um ein Dokument, das mögliche Risiken mindern soll, die entstehen, wenn Befla als Plattform für illegale Aktivitäten, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt wird. Befla ist aufgrund internationaler und lokaler Vorschriften verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Risikokontrolle umzusetzen, um Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Drogen- und Menschenhandel, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Korruption und Bestechung zu verhindern und auf verdächtige Aktivitäten zu reagieren von seinen Benutzern.

Überprüfungsverfahren

Bei Befla wird bei jedem Kunden eine Customer Due Diligence (CDD) durchgeführt, um rechtswidrige Handlungen zu verhindern, und eine Enhanced Due Diligence (EDD) wird bei Kunden durchgeführt, die ein höheres Risiko darstellen, wie etwa politisch exponierte Personen (PEPs), wie in den Vorschriften vorgeschrieben. Die Verifizierung wird von unserem Drittpartner (SUM und SUBSTANCE) durchgeführt. Zu diesem Zweck muss der Kunde einen echten und gültigen amtlichen Ausweis vorlegen, beispielsweise einen Personalausweis, einen internationalen Reisepass oder einen Führerschein und einen Adressnachweis. Als Teil des Verifizierungsprozesses muss der Kunde auch eine Liveness-Überprüfung durchführen. In Fällen, in denen Befla Zweifel an den Kundeninformationen hat, kann von diesen Kunden eine Videoüberprüfung verlangt werden. Sum und Sub werden Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die vom Verbraucher bereitgestellten Dokumente und Informationen echt sind.

Eine erweiterte Due-Diligence-Prüfung wird bei Kunden durchgeführt, bei denen Befla ein höheres Risiko einschätzt. Wir verlangen von diesen Kunden einen Nachweis über die Herkunft der Gelder, um die Herkunft der Gelder zu verstehen, mit denen sie handeln möchten.

Befla behält sich das Recht vor, die Identität eines Benutzers regelmäßig zu überprüfen, insbesondere wenn sich seine Identifikationsdaten geändert haben und aktualisiert werden müssen oder wenn das Verhalten des Kunden ungewöhnlich oder verdächtig erscheint. Befla behält sich das Recht vor, von den Benutzern aktuelle Dokumente anzufordern, auch wenn diese in der Vergangenheit die Überprüfung bestanden haben. Befla führt gegenüber seinen Kunden eine fortlaufende Due-Diligence-Prüfung durch, bei der ihre Informationen ständig von SUM und SUBSTANCE überprüft werden.

Befla hat das Recht, den Service für Kunden zu verweigern, die die erforderlichen Ausweisdokumente nicht vorlegen oder deren Dokumente nicht bestätigt werden können. Kundeninformationen werden regelmäßig entsprechend dem Risiko aktualisiert, das der Kunde für unser Unternehmen darstellt. Kunden mit geringem Risiko müssen ihre Daten alle fünf Jahre aktualisieren, während Kunden mit hohem Risiko ihre Daten einmal pro Jahr aktualisieren müssen.

Laufende Transaktionsüberwachung

Das Transaktionsmuster des Kunden wird ebenfalls überwacht, um ungewöhnliche oder verdächtige Transaktionen zu erkennen. Befla wird daher alle Transaktionen überwachen und behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen von Kunden anzufordern, wenn Transaktionen verdächtig erscheinen, und alle verdächtigen Transaktionen über seinen Compliance-Beauftragten den zuständigen Behörden zu melden. Befla wird den zuständigen Behörden bei Auftreten regelmäßig verdächtige Transaktionen melden.

Der Compliance-Beauftragte führt eine tägliche Überwachung aller Transaktionen durch, um festzustellen, welche Transaktionen legitim sind und welche verdächtig erscheinen. Verdächtige/ungewöhnliche Transaktionen werden den zuständigen Behörden gemeldet.

Risikobewertung

Befla bewertet und analysiert das Risikoniveau, das jeder Kunde gemäß den internationalen Anforderungen darstellen kann. Wir verfolgen einen risikobasierten Ansatz, der jeden Kunden nach dem Grad des Risikos kategorisiert, das er möglicherweise darstellen kann. Dies trägt zur Verhinderung/Eindämmung von Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei. Befla verfügt über mehrere Techniken, um Risiken zu erkennen und zu mindern.

Sanktionsprüfung

Befla ist es untersagt, Geschäfte mit Personen, Unternehmen und Ländern zu tätigen, die auf vorgeschriebenen Sanktionslisten stehen. Befla wird daher Kunden in allen Gerichtsbarkeiten, in denen Befla tätig ist, anhand der Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) überprüfen. Wir führen bei allen unseren Kunden tägliche Sanktionsprüfungen durch, um sicherzustellen, dass wir auf dem neuesten Stand sind die aktuelle Sanktionsliste.